I. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGBs genannt ) gelten für alle vom Vermieter durchgeführten Angebote, Leistungen, Lieferbedingungen und Aufträge, insbesondere jede Vermietung des Studios und der in der Mietsache enthaltenen technischen Geräte und Anlagen sowie Gegenstände. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots, der Leistung, der Lieferung durch den Kunden. Vertragliche Abreden zwischen Vermieter und dem Kunden, die Bestimmungen der allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (AGBs) inhaltlich abändern oder aufheben, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.
Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, Einbeziehung aller zukünftigen Angebote, Leistungen, Aufträge und Lieferungen des Mietstudios.
Der Mieter erklärt seine Volljährigkeit. Eine Vermietung an Minderjährige ist nicht möglich.
II. Miete
Die Vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste (siehe Preise auf unserer Seite). Mit erscheinen der Preisliste auf dieser Homepage verlieren alle anderen Preislisten ihre Gültigkeit.
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin von Beginn und Ende der Mietzeit einzuhalten. Ein vom Vermieter nicht verschuldeter verspäteter Mietbeginn wird voll berechnet. Ein Anspruch auf weitere Überlassung, Mietverlängerung bei Zeitüberschreitung besteht nicht.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten nach Mietbeginn ist der Vermieter berechtig die Wartezeit des Studioteams / Mitarbeiters in Rechnung zu stellen.
Nach 30 Minuten Verspätung und Nichterreichbarkeit des Mieters, bzw. ohne Information durch den Mieter, wird die Buchung als „nicht eingehalten“ von Seiten des Mieters durch den Vermieter bewertet.
Der Vermieter ist bei Nichteinhaltung der Buchung von Seiten des Mieters berechtig, die Mietkosten der Buchung dem Mieter voll in Rechnung zu stellen.
Ein Termin (Montag bis Freitag) kann vom Mieter bis zu 1 Woche vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung weniger als 1 Woche bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind 50% des Mietbetrages fällig.
Bei Nichteinhaltung des Miettermins von Seite des Mieters aus, oder ein zu spät abgesagter Termin (weniger als 48 Stunden vorher) stellt das Studio dem Mieter den vollen Mietbetrag in Rechnung. Dies entfällt, wenn mit der Absage (deutlich vor Mietbeginn) ein gleichwertiger Ausweichtermin, jeweils nach Termin Verfügbarkeit, innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und sofort bezahlt wird (einmal möglich pro Buchung).
Stornierungen: Per eMail an info@tomvandutch.de (hier gilt allerdings nur die Bestätigung per eMail) oder per Telefon unter 0172 7405811 (Stornierungen auf Mailbox gesprochen sind nicht gültig. Bei Nichterreichbarkeit bitte eine eMail senden).
Für Termine am Wochenende und Feiertagen gilt abweichende Regelung. Ein Termin kann kostenlos bis zu 14-Tage vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer Stornierung bis 1 Woche vor Buchungsbeginn sind 50% des Mietpreises fällig. Bei weniger als 1 Woche bis 48 Stunden vor Mietbeginn sind 75% des Mietbetrages fällig. Bei weniger als 48 Stunden zwischen Stornierung und Buchungstermin ist der volle Buchungsbetrag fällig.
Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Fotoassistenz, Styling, Casting sowie zusätzliche Requisiten, Getränke, Catering etc. können vereinbart werden, und dann gesondert abgerechnet, diese Leistungen sind nicht in der Studiomiete enthalten.
III. Zahlungsbedingungen
Die Mietpreise sind in bar bei Beginn der Mietzeit zu zahlen, nach Vereinbarung auch durch Vorabüberweisung. Nebenkosten und Zusatzleistungen werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und sind dann bar zu bezahlen.
Bei mehr anwesenden Personen als üblich bei einem Shooting (Fotograf, Visa, Modell) wird ein Zusatzbetrag gem. Preisliste erhoben.
IV. Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume und Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der Mieter hat die bestehenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten.
Er hat dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätigen Personen und seinen Besuchern beachtet werden.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmittel, durch die das Studio oder die technischen Anlagen beschädigt werden können oder eine Gefährdung von Menschen verursacht werden kann z.B. Getränke, Schminke, brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser, Rauch und Explosionsartikel ist untersagt. Wir informieren Sie gerne, in diesen Fällen ist eine gesonderte Absprache und Vereinbarung in schriftlicher Form notwendig. Ebenfalls ist das Rauchen in den Räumlichkeiten untersagt.
Tiere sind in den Studioräume nicht erlaub. Sollten diese zur Produktion gehören, bedarf es einer vorher schriftlichen Vereinbarung.
Feuer darf in den Studioräumen nicht entzündet werden. Auch Kerzen dienen nur der Dekoration und dürfen nicht entzündet werden.
Ohne vorherige Absprache und schriftlicher Zustimmung ist der Mieter nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Stimmen wir dem zu, haftet der Mieter und der oder die Dritten gesamtschuldnerisch. Der Vermieter ist berechtigt ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche und Verpflichtungen des Mieters vom Mietvertrag mündlich, fernmündlich oder schriftlich vorzeitig ohne Angabe von Gründen zurückzutreten! Dies gilt auch und insbesondere wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrags verstößt, die mit den Interessen des Vermieters nicht vereinbar sind.
Der Vermieter kann das Zustandekommen eines Mietverhältnisses verweigern, falls Verdacht auf Unzuverlässigkeit des Mieters aus Sicht des Vermieters besteht.
V. Zustand der Räume, des Studios
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu prüfen. Beanstandungen müssen sofort angezeigt und schriftlich festgehalten werden. Bei Mietende müssen das Studio und die Räume in gleichem Zustand übergeben werden. Die dafür benötigte Zeit ist vom Mieter in seiner Mietzeit zu berücksichtigen.
Sollte sich das Studio und die Räume nach der Mietzeit in einem Zustand intensiver Verschmutzung, besonders durch schmutzige Straßenschuhe, Creme, Getränke, Make-Up und Fettflecken befinden, behält sich der Vermieter vor die Reinigung des Studios und Räumlichkeiten zuzüglich der daraus entstehenden Folgekosten (Mietausfall, Ausfallkosten weiterer Mieter) dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter kann das Zustandekommen eines Mietverhältnisses verweigern, falls Verdacht auf Unzuverlässigkeit des Mieters aus Sicht des Vermieters besteht.
VI. Eigentumsvorbehalt
Alle vom Vermieter vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Vermieters.
Verkauf, Verleih, Überlassung an Dritte oder das Entfernen von vermieteten Gegenständen aus dem Studio oder Räumen ist ohne vorherige Absprache und schriftlicher Einwilligung unsererseits nicht gestattet.
VII. Haftung
Für die vom Mieter und/oder seinen Angestellten, Besuchern, Hilfskräften oder sonstigen Personen in das Studio oder deren Räumlichkeiten eingebrachten Gegenstände und Requisiten (Garderobe, Licht- und Blitzanlage, Computer und Zubehör, sonstiges digitales Equipment, sowie alle anderen Gegenstände) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Gleiches gilt für Diebstahl.
Das Betreten des Studios und der Räumlichkeiten durch den Mieter sowie dazu gehörige Personen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für Personen und Sachschäden übernommen, diese trägt Ausschließlich der Mieter.
Der Mieter haftet uneingeschränkt während der Mietdauer gegenüber dem Vermieter für alle entstehenden Schäden an dem Mietobjekt, den mit vermieteten Geräten, Equipment und Anlagen. Dies gilt auch uneingeschränkt für Schäden die Mitarbeiter, Besucher, Models und alle Personen des Mieters verursacht haben, für Personen wie auch für Folgeschäden, der daraus entstehenden Kosten (z.B. Mietausfall, Regressanspruche dritter an den Vermieter). Der Mieter haftet persönlich im vollen Umfang für die Neuanschaffung des beschädigten Gegenstandes (nicht Zeitwert).
Der Mieter stellt den Vermieter von der Haftung gegenüber Dritten für derartige Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Räume und Geräte/ Einrichtungen sind sofort zu melden.
Eine Haftung des Vermieters für alle Arten von Ausfallschäden des Mieters, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
VIII. Urheberrecht
Der Mieter ist verpflichtet, die für alle in dem Studio und deren Räumen gemachten Bildaufnahmen erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie sonstige Rechte auf eigene Rechnung zu erwerben.
IX. Recht
Sämtliche mietvertraglichen Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, durch eine Bestimmung die der angestrebten Regelung juristisch und wirtschaftlich am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Stand: 01. Januar 2022